• Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
    • Durchführung von Beschlüssen der Wohneigentümer
    • Allgemeine Betreuung der Wohneigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
    • Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung ihrer ordnungsmäßigen Durchführung
    • Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen
    • Abschluss und Änderung aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge (mit Information an den Verwaltungsbeirat)
    • Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümer
    • Gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümer
    • Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung nach den Grundsätzen der Einnahmen/Ausgaben-Buchhaltung
    • Rechnungswesen
    • Wirtschaftsplan und Einziehung von Hausgeldern
    • Jahresabrechnung und Rechnungslegung
    • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
    • Durchführung der für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
    • Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen) im Gemeinschaftseigentum (GE)
    • Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen im Gemeinschaftseigentum gegen den Veräußerer und Leistende
    • sonstige technische Verwaltungsleistungen